Dieses Gesetz erlaubt einem Personenkreis mit besonderen Voraussetzungen an die berufliche Ausbildung, Kontieren, Erfassung und Auswerten der lfd. Geschaftsvorfälle eines Unternehmens anzubieten und durchzuführen. Ich biete keine Leistungen an, die den steuerberatenden Berufen vorbehalten sind:
Echte Steuerberatung, Rechtsberatung im steuerlichen Bereich, steuerliche Vertretung, Anfertigung von Abschlüssen und Bilanzen und deren Vorbereitung, Anfertigung von Steuererklärungen und Vertretung des Steuerpflichtigen bleiben weiterhin in den bewährten Händen des Steuerberaters.
Dieser kann jedoch einfach mit den angefertigten Daten und Auswertungen weiterarbeiten.
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